2021 erhielt der SkF Freiburg Hinweise auf Gewalt, die in den 1980er und 1990er Jahren im St. Augustinusheim verübt worden sein soll. Diese nahmen wir ernst und haben das unabhängige Münchner Institut für Praxisforschung und Projektberatung (IPP) beauftragt, mögliche Fälle von sexualisierter, körperlicher und/oder psychischer Gewalt, die in der Vergangenheit im St. Augustinusheim geschehen sein könnte, aufzuarbeiten. Die Ergebnisse des Aufarbeitungsprozesses liegen nun vor.

>> Zum Abschlussbericht des IPP

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Stellungnahme des SkF Freiburg zum Abschlussbericht

Der Bericht führt uns vor Augen, dass es im St. Augustinusheim gravierende Missstände gab und dem SkF anvertraute Kinder und Jugendlichen nicht im notwendigen Ausmaß geschützt wurden. Sie haben dadurch gelitten und tragen heute noch an den Folgen. Wir bedauern dies zutiefst.

Als heute Verantwortliche können wir dieses Leid nicht rückgängig machen.

Unsere Aufgabe war es zuallererst, die Hinweise ernst zu nehmen und von unabhängiger Seite recherchieren zu lassen. Erzbischof Stephan Burger hat durch die finanzielle Hilfe des Erzbistums ermöglicht, diesen Teil unserer Geschichte zu beleuchten. Wir danken allen, die dazu beigetragen haben, insbesondere den ehemaligen Bewohner:innen und allen, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Zeit in die Studie eingebracht haben.

Wir nehmen die Erkenntnisse aus dem Bericht und seine Empfehlungen sehr ernst.

In verschiedener Hinsicht ist der SkF Freiburg schon heute anders aufgestellt.

Ein institutionelles Schutzkonzept gewährleistet einen besseren Schutz für Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen. Einzelheiten zu Inhalten und Umsetzung unseres Schutzkonzeptes finden Sie unten im Anhang.

Ein Teil der aufgedeckten Missstände betrifft die gravierende und häufige Überbelegung der Wohngruppen, die mit der angeblich schlechten wirtschaftlichen Lage des Heimes begründet wurde. Heute misst der SkF Freiburg der Transparenz auch in wirtschaftlicher Hinsicht einen hohen Stellenwert bei. Konkrete Umsetzungen dazu finden Sie unten im Anhang.

Nach Abschluss der empirischen Studie zur Aufarbeitung werden wir den mit dem vorliegenden Bericht begonnenen Aufarbeitungsprozess weiterführen.

Ein Teil der Empfehlungen des Berichts ist in der aktuellen Praxis bereits durch standardisierte, dokumentierte und regelmäßig überprüfte Prozesse realisiert. Andere geben wertvolle Hinweise zur Beibehaltung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit und deren Sicherstellung durch geeignete organisatorische Rahmenbedingungen.

Unser Bestreben ist es, dass alle Kinder und Jugendlichen im Kinder- und Familienzentrum des SkF Freiburg einen Ort haben, an dem sie sich sicher fühlen können und Bedingungen vorfinden, die eine gute Entwicklung ermöglichen.

Rita Grießhaber (Vorsitzende)
Mara Roth (Geschäftsführerin)

Die Aufarbeitung unserer Vergangenheit ist ein offener Prozess. Wir wollen gerne auch weiterhin mit Menschen in Kontakt kommen, die ihre Erfahrungen oder Informationen mit uns teilen.

Beim SkF ist Ansprechpartner:
Manuel Arnegger (Präventionsfachkraft)
arnegger@skf-freiburg.de
Telefon: 0761 38508-122

Für rechtliche Beratung steht weiterhin Frau Rechtsanwältin Meng zur Verfügung:
Kanzlei Claudia Meng
Kaiser-Joseph-Straße 218
79098 Freiburg
Telefon: 0761 2852065-0

Schutzkonzept und Anvertrautenschutz

Regelungen und Verfahren zur Sicherstellung der persönlichen Eignung unserer beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen

  • Unsere zuständigen Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch sowie in weiteren Mitarbeiter:innengesprächen.
  • Zur formalen Prüfung der Eignung in diesen Handlungsfeldern
    >> legen alle neuen beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen vor ihrer Einstellung und darüber hinaus im Abstand von fünf Jahren ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a, Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes ein. Dieses Führungszeugnis wird von der/dem jeweils für die Prüfung bestellten Verantwortlichen geprüft.
    >> lassen wir uns von neuen hauptberuflichen Mitarbeiter:innen eine Selbstauskunftserklärung unterzeichnen, in der diese uns gegenüber versichern,
    – dass sie nicht wegen einer Straftat im Sinne von § 2 Absatz 2 der PrävO rechtskräftig verurteilt worden sind und gegen sie auch nicht wegen des Verdachts einer solchen Straftat ermittelt wird oder ein Strafprozess anhängig ist.
    – dass gegen sie keine kirchlichen Straf- oder sonstige Maßnahmen wegen sexualisierter Gewalt ergangen sind und auch keine Voruntersuchung eingeleitet worden ist. Außerdem verpflichten sie sich, uns bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts einer Straftat im Sinne von § 2 Absatz 2 PrävO oder einer kirchlichen Voruntersuchung im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt hiervon unverzüglich zu informieren.
    – verpflichten wir neue berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen auf unsere Verhaltenskodizes, indem sie eine Erklärung zum grenzachtenden Umgang unterzeichnen. Die dort vorgegebenen Verhaltensregeln sollen ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, einen respektvollen Umgang und eine transparente Kommunikationskultur gegenüber den Minderjährigen sowie gegenüber den erwachsenen Schutzbefohlenen sicherstellen.

Schulung und Qualifizierung unserer hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen

Alle Mitarbeitenden erhalten Einführungs- und Bestandsschulungen im Rahmen des Anvertrautenschutzes. Hier liegt der Schwerpunkt auf gewaltpräventiven Aspekten. Neue Mitarbeitende aller Bereiche erhalten spätestens sechs Monate nach Einstellung eine Schulung und spätestens alle fünf Jahre eine Folgeschulung. Seit vielen Jahren ist Traumapädagogik ein zentraler Inhalt von interner (Weiter-)Qualifikation der Fachkräfte im Kontext der stationären Jugendhilfe. Es gibt einen Einführungskurs für neue Mitarbeitende und regelmäßige Inhouse-Seminare. Die Themen Sexualpädagogik und Prävention von (sexualisierter) Gewalt sind Bestandteil des Schutzkonzeptes. Zweimal jährlich prüft die Steuerungsgruppe, welche Qualifizierungsbedarfe hier vorhanden sind. Die daraus resultierenden Schulungen werden von Wendepunkt durchgeführt. Download Schutzkonzept PDF

Bereichsspezifische Verhaltenskodizes

Als fester Bestandteil sowohl des Anvertrautenschutzes als auch des Schutzkonzeptes werden mit allen Teams unserer Einrichtungen (und damit auch der stationären Jugendhilfe) bereichsspezifische Verhaltenskodizes entwickelt. Um die Beteiligung der einzelnen Fachkräfte und das damit verbundene Reflexionspotenzial besonders zu fördern, finden diese Entwicklungsprozesse mit jedem einzelnen Team statt. Die Grundlagen und die Vorgehensweise sind im Schutzkonzept festgehalten (S. 26 ff.). Für alle vier Gruppen und die Inobhutnahmegruppe sind solche Prozesse in Arbeit, drei Verhaltenskodizes liegen bereits ausformuliert vor. Als Bestandteil des Schutzkonzeptes der stationären Kinder- und Jugendhilfe wurde eine Begleitgruppe eingerichtet, die jährlich auf der Grundlage des IPSE-Manuals die Checkliste zu Elementen eines Schutzkonzeptes durchgeht und eine Risikoanalyse durchführt (siehe Schutzkonzept). Festes Mitglied der Begleitgruppe ist eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Wendepunkt. So gibt es ein klar definiertes Vorgehen; wie Risikokonstellationen ermittelt werden und eine strukturell verankerte Außenperspektive.

Präventionsfachkraft

Wir haben zwei Fachkräfte im Anvertrautenschutz mit Stellenanteilen freigestellt, die uns in allen Fragen des Anvertrautenschutzes und der Prävention beraten und unterstützen. Sie sind für die Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes zuständig. Sie steuern und koordinieren alle damit verbundenen Aktivitäten und stehen unseren beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in allen Fragen des Anvertrautenschutzes als Ansprechpartner:innen zur Verfügung.

Wirtschaftliche Transparenz

Der SkF Freiburg ist Mitglied in der Initiative transparente Zivilgesellschaft.
Unter anderem sind unsere Leistungs- und Entgeltvereinbarungen sowie der Jahresabschluss auf der Website veröffentlicht (siehe Transparenzerklärung). Die Mitarbeitenden werden in einer Mitarbeitendenkonferenz jährlich über den Jahresabschluss und die aktuelle wirtschaftliche Lage des Trägers unterrichtet.
Der Jahresabschluss des Sozialdienstes katholischer Frauen e. V. wird unter Einbeziehung der Buchführung im Rahmen einer freiwilligen Prüfung gemäß §§ 316 ff. HGB durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Unsere Arbeit wird von einem Wirtschaftsbeirat begleitet.