„Meine Mutter-Kind-Kur wurde mit Unterstützung des SkF genehmigt und die Auswahl der Klinik war für mich perfekt. Allein hätte ich das nicht geschafft.“
Klara M, berufstätig, Mutter von Max, 4 Jahre und Jule, 7 Jahre alt

Kurberatung

Begleitung und Unterstützung vom Antrag bis zur Nachsorge

Sie haben einen viel zu bewegten Familienalltag oder pflegen eine:n Angehörige:n in der häuslichen Umgebung? Sie finden kaum Ruhepausen zum Auftanken und fühlen sich oft erschöpft und kraftlos? Sie sind ständig nervös und gereizt? Kein Wunder: Der Spagat zwischen Kindererziehung bzw. häuslicher Pflege und Haushalt, Beruf und sonstigen Verpflichtungen kann auf Dauer an die Belastungsgrenze führen. Wenn der Akku über einen längeren Zeitraum immer wieder leer ist, steht irgendwann die eigene Gesundheit auf dem Spiel.

Nehmen Sie erste Alarmzeichen ernst und lassen Sie sich eine Pause aus Ihrem Alltag verordnen. Spezielle Kurangebote für Mütter und Väter mit oder ohne Kinder ebenso wie für pflegende Angehörige ermöglichen Ihnen eine Auszeit, in der Sie körperlich und seelisch wieder Kraft sammeln und für die Zukunft auch neue Wege und Anregungen für eine gesündere Alltagsbewältigung finden können.

Unsere Kurberatung bietet Müttern und Vätern sowie pflegenden Angehörigen umfassende Beratung und Unterstützung rund um mögliche Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Wir begleiten Sie von der Erstberatung und Antragstellung über die Wahl der passenden Kurklinik bis zur Nachsorge und Information über Angebote nach der Kur.

Wie wir arbeiten

  • Wir beraten Frauen und Männer unabhängig von Nationalität, Lebensmodell, Weltanschauung oder Konfession.
  • Die Beratung ist individuell und kostenfrei.
  • Wir sind zu Verschwiegenheit verpflichtet und gehen vertraulich mit Ihren Themen um.
  • Sollten Sie auch nach der Kur noch Unterstützung benötigen, stehen Ihnen je nach Bedarf weitere Angebote bei uns offen.

Unser Beratungsangebot

Welche Kurform ist die Richtige für mich?

Information und Beratung zu Kurmaßnahmen

In der Beratung klären wir alle Ihre Fragen rund um mögliche Kurmaßnahmen: Was sind die Voraussetzungen für eine Kur? Empfiehlt sich eine Vorsorge oder eine Reha? Soll es eine Auszeit mit oder ohne Kinder sein? Gerne begleiten wir Sie in Ihrer Auswahl des passenden Kurangebotes.

Welche Kureinrichtung kommt für mich in Frage?

Beratung bei der Auswahl Ihrer Kurklinik

Die Auswahl der Klinik nach Spezialisierung, therapeutischen Schwerpunkten und Angeboten ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Kurmaßnahme. Wir informieren Sie über die Einrichtungen des Müttergenesungswerkes, unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Klinik und klären Sie über Ihr Wunsch- und Wahlrecht auf.

Wie kann ich eine Kur beantragen?

Begleitung bei der Antragstellung

Wir informieren Sie über den Antragsweg, erklären Ihnen die Formulare, bereiten Sie auf das Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt vor und begleiten Sie beim Genehmigungsverfahren mit der Krankenkasse.

Was mache ich, wenn die Kur nicht genehmigt wurde?

Unterstützung beim Widerspruchsverfahren

Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Ihr Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse abgelehnt wird. Das kommt immer wieder vor und Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Wir unterstützen Sie beim Widerspruchsverfahren, das oft auch erfolgreich ist.

Meine Kur ist genehmigt. Was tun in der Wartezeit?

Beratung zur Vorbereitung Ihrer Kur

Was möchten Sie im Vorfeld zu Ihrer Kurmaßnahme wissen? Welche Themen sind für die Kur wichtig? Welche Fragen haben Sie an Ihre Therapeut:innen? Was muss noch organisiert werden? Wir beraten Sie in persönlichen Lebensfragen und rund um die Vorbereitung Ihrer Kurmaßnahme.

Entstehen im Rahmen der Kur für mich Kosten?

Beratung zur Kostenübernahme

Die Kosten für die Kur inklusive der Reisekosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ihr Eigenanteil beträgt wie bei allen stationären Gesundheitsleistungen 10 Euro pro Tag. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Bei Bedarf beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung.

Wie kann ich die Erfolge meiner Kur im Alltag bewahren?

Beratung zur Kur-Nachsorge

Im Rahmen der Nachsorge unterstützen wir Sie bei der Erhaltung Ihrer positiven Erfahrungen aus der Kur und wie Sie mögliche Veränderungen in Ihren Alltag integrieren können. Wir beraten Sie bei Bedarf auch bei der Suche nach Unterstützungs-Angeboten vor Ort.

Weitere Informationen

Die Kurangebote des Müttergenesungswerks

Sie möchten im Vorfeld mehr über Kurangebote für Familien und pflegende Angehörige erfahren? Dann besuchen Sie die Website des Müttergenesungswerks.

Sind Sie reif für die Kur?

Der Online-Kurtest

Ist eine Kur das Richtige für Sie? Das Müttergenesungswerk bietet eine anonyme Online-Prüfung. Machen Sie jetzt den Kurtest!

Sie haben Interesse an einem kostenfreien Informationsgespräch? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Kontakt

Kompetenzzentrum Familie
Kurberatung
Eschholzstraße 101
79115 Freiburg
Telefon 0761 38508-330
kurberatung@skf-freiburg.de

Öffnungszeiten:
Mo-Fr  9.00 – 12.00 Uhr
Mo-Do 14.00 – 16.30 Uhr

Noch Fragen?

Unsere Antworten finden Sie hier

Mütter und Väter in Familienverantwortung mit Kindern bis zu 17 Jahren haben nach §§ 24 und 41 SGB V Anspruch auf eine stationäre medizinische Maßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation. Gleiches gilt nach §§ 23 oder 40 SGB V für pflegende Angehörige. Die Kurmaßnahme wird von der Krankenkasse bezahlt und dauert in der Regel drei Wochen. Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit der Maßnahme ärztlich attestiert wird.
Sie brauchen für Ihre Kur keinen Urlaub beantragen. Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation werden nicht auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch angerechnet.

Bei einer Mutter-Kind-Kur oder einer Vater-Kind-Kur können Kinder bis 12 Jahre und in besonderen Fällen bis 14 Jahre als Begleitpersonen mitfahren. Für Kinder mit einer Behinderung gelten keine Altersgrenzen. Die Kinder werden pädagogisch betreut und erhalten schulbegleitenden Unterricht. Bei einer Maßnahme ohne Begleitung der Kinder klären wir im Rahmen der Beratung, wie die Versorgung der Kinder gewährleistet wird. Dasselbe gilt für die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Die entsprechenden Kosten werden von der Krankenkasse getragen.