Der SkF Gesamtverein fordert eine bundesgesetzliche Regelung zu Schutz und Hilfe bei Gewalt gegen Frauen. Am 25. November ist Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen und es muss dringend etwas passieren. Häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen ist weit verbreitet. So leidet jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens unter der Gewalt ihres Partners. Die meisten Frauen schweigen darüber, doch viele suchen irgendwann Hilfe. Für diese Frauen ist es jedoch außerordentlich schwierig, schnell einen Termin in einer Beratungsstelle zu bekommen oder im Krisenfall einen Platz in einem Frauenhaus zu finden. „Der SkF begrüßt ausdrücklich die Initiative von Bundesministerin Franziska Giffey, den betroffenen Frauen durch einen Rechtsanspruch auf Beratung und Hilfsangebote die dringend notwendige Unterstützung zu sichern“, erklärt Hildegard Eckert, Bundesvorsitzende des SkF, „Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Ohne eine gesetzlich verbriefte Grundlage kommen wir nicht weiter.“ Es dürfe nicht sein, dass betroffene Frauen und ihre Kinder wegen Finanzierungsproblemen oder einem Mangel an Plätzen nicht in Frauenhäusern aufgenommen werden könnten. „Wir brauchen mehr Forschung und wir benötigen dringend eine bessere personelle Ausstattung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, um Frauen und deren Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen,“ fordert Eckert.